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Hinweisgebermodul

VIF Hinweisgebersystem für potenzielle Regelverstöße

Das Hinweisgebersystem der VIF dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, nationale Bestimmungen und sämtliche unternehmensinterne Regelungen (z. B. Verhaltensrichtlinie).

Die Grundlage des Hinweisgebersystems ist eine vertrauensvolle Bearbeitung der eingegangenen Meldungen und die Gewährleistung von sicheren Meldewegen. Die hinweisgebende Person ist grundsätzlich geschützt ‐ wenn sie nicht wissentlich oder grob fahrlässig falsche oder irreführende Informationen meldet. Der/die Beauftragte für das Hinweisgebersystem agiert unabhängig.

Bitte beachten Sie: Es steht nicht für allgemeine Beschwerden ("Kummerkasten") zur Verfügung und sollte keine reguläre Wege (z. B. über Vorgesetzte, Vorstand, PA, Betriebsrat) ersetzen. Im u.a. Kontaktfeld können Sie Ihre Meldung direkt an den Hinweisgeberbeauftragten der VIF senden.

Hinweisgeber-Formular




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Hiermit willige ich ein, dass meine Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) durch die VIF gespeichert und von uns zur Kontaktaufnahme und zur Klärung des Vorfalls verwendet und, falls nötig, auch an Rechtsanwälte weitergegeben werden dürfen.

Die Datenschutzerklärung der Vereinigung Integrations-Förderung e.V. habe ich gelesen und mir ist bewusst, dass auf Anfrage per E-Mail an hinweisgeber@vif-selbstbestimmt-leben.de oder per Brief an die Vereinigung Integrations-Förderung e.V., Klenzestraße 57 c / 2. Hof, 80469 München, meine persönlichen Daten sofort gelöscht werden.

Ja, ich willige ein.

Die mit einem Asterisk (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Alternative Meldewege

E-Mail: hinweisgeber@vif-selbstbestimmt-leben.de
Post: VIF e. V., Hinweisgeberschutz, Klenzestraße 57 c, 80469 München
Telefon: 089 / 309 04 86 - 10
Persönlich: nach Terminvereinbarung per E-Mail an die o.g. Adresse.

Eine stetige Aufgabe der VIF ist es, für die uns anvertrauten Menschen (Mitarbeiter wie Kunden) ein gesundes Umfeld zu schaffen. Hierzu gehört auch die Förderung einer offenen und wertschätzenden Kommunikationskultur, in der auch sensible und sperrige Themen direkt und ohne Angst vor negativen Konsequenzen, kommuniziert werden können. Dies liegt schon im ureigensten Interesse der VIF, weil nur dadurch etwaige Fehlentwicklungen erkannt, besprochen und - wenn erforderlich - behoben werden können.

Es stehen hierfür bereits viele Wege zur Verfügung, für den Fall, dass jemanden ein Thema beschäftigt und er einen Austausch dazu wünscht: Der Kollegenkreis, die Vorgesetzten, der Vorstand, die Geschäftsführung für den operativen sozialen Bereich, der Betriebsrat usw.

Wichtig: diese Wege bleiben nach wie vor bestehen und es ist ausdrücklich gewünscht, diese weiterhin zu nutzen.

Die Einrichtung rund um den Hinweisgeberschutz und die dafür bereit gestellten Meldekanäle dienen ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldun­gen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, nationale Bestimmungen und sämtliche unternehmensinterne Regelungen (z. B. Verhaltensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen).

Konkrete Beispiele hierzu können Sie der Information G) Beispiele melderelevanter Verstöße entnehmen.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden bzw. als Kummerkasten gedacht, auch sollten die Meldungen eine Wesentlichkeitsschwelle nicht unterschreiten z. B. Bagatellschäden (z. B. Mitnahme eines VIF-Kugelschreibers) sind nicht Gegenstand des Hinweisgebersystems.

VIF Vereinigung Integrations-Förderung e.V. :: Klenzestraße 57c :: 80469 München
Telefon 089/ 309 04 86 - 0 :: Fax 089/ 309 04 86 - 42 :: E-Mail: kontakt@vif-selbstbestimmt-leben.de
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