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Case Management Arbeitsassistenz

Abbildung zu: Case Management und Einsatzorganisation Arbeitsassistenz Case Management und Einsatzorganisation Arbeitsassistenz

Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz nach § 185 Absatz 5 SGB IX ermöglicht vielen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (v.a. aber Körper- oder Sinnesbehinderungen oder chron. Erkrankungen), unter Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz, die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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Ausgangslage

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für eine dauerhafte und erfolgreiche berufliche Integration eine umfassende Beratung und Unterstützung aller Beteiligten im Eingliederungsprozess bezüglich des Einsatzes einer Arbeitsassistenz maßgeblich ist. Assistenznehmer*in, Arbeitgeber*in, Vorgesetzte, kollegiales Umfeld, Integrationsfachdienst, Assistenzdienst und Arbeitsassistent*in benötigen hierzu die Bereitstellung und Vermittlung des notwendigen Know-how unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse.
Assistenznehmer*innen können ihre Fähigkeiten erst dann effizient zum Einsatz bringen, wenn die Rahmenbedingungen für die Arbeitsassistenz, wie Schutz betrieblicher Daten, Haftungsfragen, Abhängigkeitsverhältnisse, Weisungsbefugnisse, Anleitungsbefugnisse- und Kompetenz, Platzierung der Arbeitsassistenz im betrieblichen Umfeld etc., verbindlich geregelt werden.
Zudem bedarf es einer Rollenklärung bezüglich der Aufgaben der Arbeitsassistenz zur Vermeidung von Konflikten.
Außerdem müssen Assistenznehmer*innen in die Lage versetzt werden ihrer Rolle als "Arbeitgeber" gegenüber der Arbeitsassistenz gerecht werden zu können.
Die Vereinigung Integrationsförderung e.V. hat im Rahmen ihrer langjährigen Erfahrung mit persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderung ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungswissen entwickelt.

Zielsetzung

Durch die zielgerichtete Beratung und Unterstützung aller Beteiligten im Eingliederungsprozess, sollen die Rahmenbedingungen für den Einsatz einer Arbeitsassistenz so gestaltet werden, dass eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung der Arbeitnehmer*innen auf Dauer sichergestellt ist.
Chancengleichheit in der kollegialen Konkurrenz mit Mitarbeiter*innen ohne Behinderung soll ermöglicht werden.
Hierzu ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Arbeitsassistenz so zu gestalten, dass diese passgenau in den Arbeitsprozess und das betriebliche Umfeld integriert werden kann.

Nichts ist unmöglich :: Mit Arbeitsassistenz!

Arbeitsassistenz ermöglicht eine win-win-win Situaion:
Assistenznehmer*innen erlangen einen Arbeitsplatz der ihrem Fähigkeitsprofil entspricht und erlangen Chancengleichheit in der kollegialen Konkurrenz. Dadurch wird erst die berufliche Entfaltung ermöglicht.
Assistent*innen bekommen einen niederschwelligen Einstieg in einen sinnvollen Job mit Perspektive, der keine Ausbildungshürden aufstellt, und Arbeitgeber*innen bekommen hochmotivierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen.

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