VIF Arbeitgeberstandards
Seriöse, abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse
Die VIF Arbeitgeberstandards
Menschen mit Behinderung, die über die VIF Vereinigung Integrations-Förderung Assistenzkräfte suchen, sind sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst. Der Privathaushalt ist für uns kein rechtsfreier Raum. Das VIF-Arbeitgebersiegel steht für folgende Grundsätze:
- Respekt: Wir sehen im Arbeitnehmer einen Menschen, nicht nur eine Arbeitskraft.
- Verbindlichkeit: Das Beschäftigungsverhältnis wird direkt zwischen dem Assistenznehmer und der Assistenzkraft in einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt.
- Finanzielle Wertschätzung: Wir bezahlen nach Tarif. Der Stundenlohn beträgt 15,69 Euro brutto pro Stunde bei mindestens 2-jähriger Tätigkeit bei einem Arbeitgeber im Privathaushalt, bei mehr als zweijähriger Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber erhöht sich der Lohn (Stand: 1. Sept. 2023). Dieser Lohn wird für jede Tätigkeit (auch Bereitschaftsdienst) und jede Arbeitsstunde gezahlt.
- Korrekte Abrechnung: Arbeitszeiten werden viertelstundengenau dokumentiert und vergütet.
- Unterstützung: Wenn es zu Konflikten zwischen der Assistenzkraft und dem Assistenznehmer kommt, gibt es bei der VIF die Möglichkeit der Mediation.